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ESG – Environmental Social Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) wird als weiter Begriff für CSR (Corporate Social Responsibility) verwendet. Hierbei handelt es sich um die Evaluierung der unternehmerischen Sozialverantwortung. In anderen Worten der freiwillige Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Demnach gilt eine Aktivität als nachhaltig gemäß EU Taxonomie, wenn sie

  • eines der Taxonomie-Ziele wesentlich fördert (Substantial Contribution (SC)-Kriterium)
  • keines der anderen Taxonomie-Ziele verletzt (Do No Significant Harm (DNSH)-Kriterium)
  • und bestimmte Mindeststandards (vor allem Menschen- und Arbeitnehmerrechte betreffend) einhält (Minimum Safeguards).

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